Allgemeinverfügung der Landesforstanstalt zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern im Privat- und Körperschaftswald
In o. g. Angelegenheit erlässt ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden folgende Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung
1. Diese Allgemeinverfügung ist an alle Waldbesitzer der in der Anlage 1 aufgelisteten Waldflächen gerichtet.
2. Der auf dem in Nr. 1 genannten Gebiet befindliche Befallsherd des Ips typographus (Buchdrucker oder auch Großer achtzähniger Fichtenborkenkäfer) ist zu beseitigen. Gleiches gilt für sonstiges bruttaugliches Material z.B. Kronenreste.
Insbesondere durch:
2.1 Aufarbeitung der befallenen Bäume und Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer
2.2 Entrindung und Entseuchung der Rinde abhängig vom Entwicklungsstand der Käferbrut, bevorzugt durch Abtransport, Häckseln, Verbrennen, Verbringen in Plastesäcke oder Kompostieren
2.3 Begiftung
3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Brotterode-Trusetal als bekanntgegeben und gilt bis einschließlich den 31. Oktober 2024. Die Bekanntgabe erfolgt außerdem auf der Webseite der Landesforstanstalt unter https://www.thueringenforst.de/aktuelles-medien/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/.
4. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Dr. Dominik Hessenmöller
Forstamtsleiter
ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts
Schmalkalden, den 07.08.2024
Az.: 4000/K-201/2024/0038_Wahles
Vollständiger Inhalt siehe Download: