Satzungen

Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO -) vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung.

Auf Grundlage der ThürBekVO hat der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal in § 14 Abs. 1 seiner Hauptsatzung vom 06.02.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Brotterode-Trusetal durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Stadt Brotterode-Trusetal erfolgt. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal, einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.

Folgende Satzungen werden in elektronischer Ausgabe hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind für die Dauer ihrer Gültigkeit hier abrufbar:

Bauamt / Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet Tourismus „Inselsberg“ - Brotterode-Trusetal