Schiedsstelle

Die Schiedspersonen sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus Ihrer Gemeinde. Die Bestellung erfolgt nach der Wahl durch das Gericht. Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten für die Parteien völlig neutral. Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen.

Vorsitzender:

zur Zeit unbesetzt

Stellvertreterin:

zur Zeit unbesetzt