Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen und offizielle Bekanntmachungen aus dem Rathaus, unseren Orstteilen oder allgemein zum Leben in unserer schönen Stadt Brotterode-Trusetal.

Elektronische Wohnsitzanmeldung ab dem 01.01.2026

Bei einem Umzug haben Bürger 14 Tage Zeit, sich umzumelden. Bisher war die An- oder Ummeldung einer neuen Adresse nur mit persönlicher Vorsprache im Bürgeramt möglich. Nun ist der Service auch digital verfügbar: Ab 3. Juni kann der neue Wohnsitz online und somit jederzeit und von überall angemeldet werden.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann bequem am Smartphone, Tablet oder heimischen PC durchgeführt werden – und das unter Einhaltung aller behördlichen Datenschutzstandards.

Wie das funktioniert und was man dazu braucht, wird in folgendem Video erklärt.

Elektronische Wohnsitzanmeldung – Erklärvideo

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Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier der Stadt Brotterode-Trusetal am 09.12.2025

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Bekanntmachung Hauptausschuss der Stadt Brotterode-Trusetal am 02.12.2025

Hier finden Sie die Bekanntmachung für den Hauptausschuss am 02.12.2025

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Altkleider-Container im Stadtgebiet Brotterode-Trusetal

Hiermit möchten wir informieren, dass der externe Dienstleister den Rückbau von Altkleidercontainern im Stadtgebiet von Brotterode-Trusetal vorgenommen hat, da die Sammlung unwirtschaftlich geworden ist. Zum Ersten hat die Qualität der Kleidung abgenommen, weiterhin ist der Markt für Altkleider eingebrochen. Zusätzlich wurden die Container häufig mit Müll und Sperrmüll falsch befüllt, was die Entsorgung teuer macht. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Altkleider deckten die Kosten für Sammlung und Sortierung kaum noch oder gar nicht mehr, so dass der privatwirtschaftliche Anbieter die Container abgezogen hat.

Aber wohin mit Altkleidungsstücken? Nicht verwertbare Textilien, wie abgetragene Schuhe, stark verschmutzte, verschlissene, nasse oder verschimmelte Kleidung sowie Stoff- und Wollreste gehören weiterhin in die Restmülltonne. Gut erhaltene Kleidung, Bettwäsche und andere Textilien können recycelt werden oder Bedürftigen zugutekommen. Die Weitergabe kann z. B. erfolgen an:

  • Flohmärkte und Tauschbörsen
  • Secondhand-Läden
  • Karitative Einrichtungen
  • Gebrauchtwaren-Seiten
  • Online-Verschenkmarkt der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH unter www.verschenkmarkt-kwsm.de

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Bekanntmachung Stadtrat 18.112025

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