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Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation

Die Stadt Brotterode-Trusetal bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Brotterode-Trusetal hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation ist die E-Mail-Adresse

info@brotterode-trusetal.de

eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Für die elektronische Kommunikation entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie wenden Sie sich ausschließlich an die o.g. E-Mail-Adresse.

Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Brotterode-Trusetal versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können.

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

· Dokumente (.pdf)
· Microsoft Word (.doc / .docx)
· Microsoft EXCEL (.xls / .xlsx)
· Microsoft Power Point (.pps / .ppt)
· JEPG File Interchange Format (.jpg / .jpeg)
· Graphik Interchange Format (.gif)
· Tagged Image File Format (.tif)
· Windows Bitmap (.bmp)
. Archive (*.zip)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderstelle zurückgeschickt.

Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von sechs Megabyte (MB) beschränkt.

Dateien in den genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Brotterode-Trusetal nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Computerviren überprüft wird. Eine E-Mail, in der ein Virus klassifiziert worden ist, wird gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine Rückinformation.

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass wegen der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation eine Übermittlung nicht gewährleistet werden kann.
 

Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form

Die Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form an die Stadt Brotterode-Trusetal ist unter Beachtung der voranstehenden Bedingungen zulässig.


Signatur/Verschlüsselung

Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Brotterode-Trusetal zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen und keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Ansonsten gelten die Regelungen des § 3a ThürVwVfG.

§ 3a ThürVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes - SigG - vom 16. Mai 2001 - BGBl. I S. 876 - in der jeweils geltenden Fassung) zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüssel-Inhabers (§ 2 Nr. 9 SigG) nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.